Donnerstag, 8. September 2011

Menschenrechte - Naturrecht



Jeder Mensch hat unveräußerliche und unverletzliche Menschenrechte!



Die Normativität des Völkerrechts wurde durch die Naturrechtslehre aus dem göttlichen Willen abgeleitet göttliches, ewiges und natürliches Gesetz (Lex divina, lex aeterna, ex naturalis).

Naturrecht 

unwandelbar und für alle Menschen gültig; säkular abgeleitet aus der „natürlichen Vernunft“ jus naturale die Grundsätze der freien Zustimmung, von Treu & Glauben und der g guten Sitten die Überzeugung des Großteils der Staaten, dass diese Rechtssätze ein unabdingbares Fundament auch einer Ordnung sind soziale Natur des Menschen: Soziologische Ansätze und die natürliche Solidarität für alle Zeiten gültigen Rechtsprinzipien der Sittlichkeit folgende Völkerrechtssubjekte stimmten den Rechtsnormen zu: Rechtspositivismus der Staaten Völkerstrafrecht verpflichten
Staaten, int. 

Organisationen und Individuen Staat:hoheitlich tätiges Wirtschaftssubjekt ein Rechtssystem, das von Menschen nicht abänderbare Rechte gewährt Überzeugung der Staaten, dass diese Rechtssätze ein unabdingbares Fundament auch einer Koordinationsordnung sind. ius cogens (lat: zwingendes Recht) der Teil der Rechtsordnung, der nicht abbedungen werden darf = zwingendes Völkerrecht und kann weder durch völkerrechtlichen Vertrag noch durch Gewohnheitsrecht beseitigt werden.

Zum ius cogens gehört der Kern des Gewaltverbots die elementaren Menschenrechte sowie laut ILC Sklavenhandel, Piraterie, Völkermord, das Selbstbestimmungsrecht der Völker.

Unwandelbar sind danach das Recht des Privateigentums und der Familienordnung sowie der Vorrang des Individuums vor der Gemeinschaft und seine Rechte auf Freiheit, Gleichheit, Unversehrtheit, Eigentum und das Streben nach Glückseligkeit Kodifikationen des Völkerrechts.

Das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge: Art. 53 und Art. 64 setzt diese Existenz (ius cogens) voraus und ordnet die Nichtigkeit von Vertragsbestimmungen an, die im Widerspruch zum ius cogens stehen.

Der Rechtsgrundsatz pacta sunt servanda ist allgemein anerkannt Artikel 53 Ein Vertrag ist nichtig, wenn er im Zeitpunkt seines Abschlusses im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts steht.

Artikel 64 Entsteht eine neue zwingende Norm des Völkerrechts, so wird jeder zu dieser Norm im Widerspruch stehende Vertrag nichtig und erlischt.
Naturrecht: übergeordnetes Rechtssystem, überpositives Recht der ewigen Ordnung und ist die Grundlage heutiger Rechtssysteme: Staats- und Gesellschaftsvertrag und damit die Basis für das gesellschaftliche Zusammenleben.
Dies bedeutet: es existiert eine Gesetzeshierarchie.

Oberstes Gesetz ist das Naturrecht - denn es ist das überpositive Recht der ewigen Ordnung unwandelbar und für alle Menschen gültig.

Damit ist das Naturrecht als Lehre der primären Rechtsprinzipien dem positiven Recht ( Judikative ) übergeordnet.
Aus dem Naturrecht leitet sich sowohl der ius cogens als auch das Völkerrecht ab. Völkerrecht, wie das allgemein anerkannte Wiener Übereinkommen der Verträge leitet seine Art. 53






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